Österreich als Nachzügler beim Schutz der Biodiversität: SDG 2, SDG 15 und das UN-Nagoya-Protokoll

Beitrag von ARCHE NOAH - Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt & ihre Entwicklung

In der Biodiversität – der Vielfalt der Lebewesen und Pflanzenarten – liegen die Schlüssel zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen in der Landwirtschaft – seien es Klimawandel, neue Schädlinge oder Veränderungen der Böden. Trotzdem geht die Vielfalt in der Natur und auf landwirtschaftlichen Flächen laufend verloren. Die Problemlage ist drastisch: Laut Welternährungsorganisation (WHO) sind weltweit allein im 20. Jahrhundert 75% der genetischen Vielfalt landwirtschaftlicher Kulturpflanzen verloren gegangen. Das Problem zählt damit zu den akutesten und gravierendsten Umweltproblemen und verlangt dringend nach Handlungen. Insbesondere SDG 15 (Leben an Land), das den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Landökosysteme regelt, und SDG 2 (Kein Hunger), durch das unter anderem Lebensmittelsicherheit, verbesserte Ernährung und nachhaltige Landwirtschaft gefördert werden, sollen diesem Trend entgegenwirken.

Das 2011 in Japan beschlossene „Protokoll von Nagoya“ - eine Ergänzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt („UN-Biodiversitätskonvention“) regelt seit Oktober 2014 den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile“. Das Protokoll – auf das auch in der 2030 Agenda explizit Bezug genommen wird – ergänzt damit die Biodiversitätskonvention in dem Ziel, „Bio-Piraterie“ zu verhindern, und spielt damit auch eine zentrale Rolle in der Erfüllung der beiden SDGs 2 und 15.

Auch das BMLFUW nennt die Ratifizierung des Nagoya-Protokolls im Rahmen der „Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+“ als eine der wichtigen Maßnahmen, um Österreichs Beitrag zur Bewältigung der globalen Biodiversitätskrise zu leisten. Dennoch hinkt Österreich bei der Umsetzung hinterher: das Protokoll wurde am 23. Juni 2011 zwar unterschrieben, ist aber – über sechs Jahre später – noch immer nicht ratifiziert. Auch eine entsprechende EU-Verordnung trat im Oktober 2014 in Kraft – sodass jetzt auch ein Vertragsverletzungsverfahren droht.

Grund für den Stillstand ist eine komplexe Zersplitterung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern, die die Umsetzung massiv erschwert. Der Kompetenzdschungel führt dazu, dass Österreich seine völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich der Biodiversität vernachlässigt. Dabei gilt es, die Umsetzung des Protokolls rasch auf Schiene zu bringen und so aktiv zum Erhalt der biologischen Vielfalt beizutragen. Die Vielfalt der Natur muss für künftige Generationen erhalten bleiben – um ihretwillen, und weil sie essentiell zur Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelversorgung kommender Generationen beiträgt.

ARCHE NOAH - Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt & ihre Entwicklung fordert deshalb die neue österreichische Bundesregierung dazu auf

  • Österreichs Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll zum internationalen Übereinkommen über die biologische Vielfalt – die seit über drei Jahre überfällig sind – nachzukommen und
  • eine klare Zuständigkeit auf Bundesebene für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu schaffen. 

 

ARCHE NOAH-Presseaussendung vom 28.01.2018:

Biologische Vielfalt: EU startet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

 

Weiterführende Informationen:

Verein ARCHE NOAH - Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt & ihre Entwicklung

Zum SDG2 – Kein Hunger

Zum SDG15 – Leben an Land

Zur Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+

 

Bild: (C) Verein ARCHE NOAH

 


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